Kündigung & Auszug

Häufig gestellte Fragen zur Kündigung

Die Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen, aus Beweisgründen sollte sie eingeschrieben verschickt werden. Damit sie rechtens ist, muss sie von jedem einzelnen Mieter unterschrieben werden, was zum Beispiel bei Wohngemeinschaften oder Konkubinatspaaren wichtig ist.

Vorlagen für Kündigungsschreiben stehen ihnen als Download zur Verfügung:

Vorlage Kündigungsschreiben

Für ausserterminliche Kündigungen beachten Sie die Hinweise unter „Ausserterminlich kündigen – was ist zu beachten?“

Ausserterminliche Kündigung – Vorlage Kündigungsschreiben

Im Mietvertrag finden sich in der Regel sowohl die Kündigungsfristen wie auch die Kündigungstermine. Beide sind bei einer ordentlichen Kündigung zu beachten. Das Kündigungsschreiben muss von allen Mietparteien unterzeichnet am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Verwaltung eintreffen.

Beispiel: Wenn Sie auf Ende September kündigen möchten, muss das Kündigungsschreiben spätestens am letzten Arbeitstag vor dem 30. Juni bei der Verwaltung eintreffen.

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, bzw. trifft die Kündigung zu spät bei uns ein, bleibt die Kündigung auf den beabsichtigten Termin unwirksam. Sie entfaltet ihre Wirkung erst auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin.

Grundlegend
Auch wenn Sie das Mietverhältnis früher auflösen, als es die Kündigungsfrist vorsieht, so haften Sie noch bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist. Der vorzeitige Auszug und die Auflösung des Mietvertrages vor der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ist möglich, wenn Sie einen zahlungskräftigen und solventen Nachmieter vorschlagen.

Erste Schritte
Prüfen Sie zuerst den Mietvertrag und die darin festgelegten Kündigungsfristen. Als nächstes verfassen Sie die schriftliche Kündigung an die Verwaltung – bestenfalls so früh wie möglich und per Einschreiben. Behalten Sie die Postquittung!

Ausserterminliche Kündigung – Vorlage Kündigungsschreiben

Nachmietersuche
Wer ausserhalb der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine ausziehen will, muss einen zahlungsfähigen und zumutbaren Nachmieter*in stellen.  Wir empfehlen Ihnen mehrere Nachmieter zu melden, denn nicht selten kommt es vor, dass Interessenten vor der Unterzeichnung des Mietvertrags wieder absagen. Der Suche nach einem Nachmieter sollte so rasch wie möglich erfolgen, weil der Vermieter für einen Entscheid bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen darf.

Melden Sie sich bei uns bevor Sie Nachmieter suchen. Für manche Objekte führen wir Wartelisten.

Formular
Das Anmeldeformular zu Ihrem Mietobjekt erhalten Sie bei uns. Mit diesem kann sich der Nachmieter bei uns bewerben. Es muss vollständig ausgefüllt sein und sämtliche Beilagen (zB. Betreibungsregisterauszug, Dokumente) enthalten.

Inseratkosten
Sollten Sie das Inserat ausschreiben, müssen Sie für die Kosten selber aufkommen.

Entlassung Mietvertrag
Sind sich alle Parteien einig und ist der Mietvertrag unterzeichnet, so erhalten Sie durch die Verwaltung eine schriftliche Bestätigung für die Haftentlassung.

Nein, Sie müssen die Kündigung nicht begründen.

Häufig gestellte Fragen zum Auszug

  • melden Sie sich möglichst früh bei uns, um den Rückgabetermin zu koordinieren.
  • Die Reinigung der Wohnung nimmt viel Zeit in Anspruch. Übergeben Sie die Reinigung deshalb einem professionellen Reinigungsinstitut. Wir empfehlen Ihnen, ein Reinigungsinstitut mit Abnahmegarantie zu wählen.
  • Organisieren Sie das Umzugsunternehmen rechtzeitig. Gerade bei den Haupt-Umzugsterminen sind diese schon früh ausgebucht.
  • Melden Sie sich rechtzeitig bei der Einwohnerkontrolle ab bzw. an.
  • Melden Sie Adressänderungen frühzeitig beim Stromversorger (zB. EKZ).

Das gehört zum kleinen Unterhalt
Der kleine Unterhalt bezieht sich auf Arbeiten, die mit einfachen Handgriffen und ohne spezielles Fachwissen vom Mieter selbst erledigt werden können sowie der Ersatz von Kleinteilen, sofern diese im Fachhandel erhältlich sind. Zum Beispiel:

  • Zubehör in Küche und Bad (z.B. Backofenbleche, Dampfabzugfilter, Kühlschrankzubehör wie Eierschalen, Zahngläser, WC-Brille und Deckel oder Duschstangen) ersetzen
  • Abflüsse entstopfen
  • Lose Schrauben bei Steckdosen anziehen
  • Leuchtmittel in Bad und Küche austauschen
  • Fensterläden reinigen, sofern ohne Gerüst ungefährlich
  • Scharniere ölen

Bis zu welchem Betrag müssen Reparaturen und Ersatzteile vom Mieter selbst bezahlt werden? 
Das Mietrecht bietet hierzu keinen definierte Summe, weshalb dazu keine klare Antwort gegeben werden kann. Es wird im Einzelfall entschieden, welche Betragshöhe den kleinen Unterhalt übersteigt. Allerdings ist zu beachten, dass sämtliche Kosten von Reparaturen, welche aufgrund einer Beschädigung durch den Mieter vorgenommen werden müssen, auch selbst zu bezahlen sind.

Was fällt nicht mehr unter den kleinen Unterhalt?
Im Umkehrschluss müssen Reparaturen oder Reinigungen nicht vom Mieter erledigt werden, wenn sie fachmännisches Know-how benötigen oder die Kosten zu hoch für den kleinen Unterhalt sind. Das sind beispielsweise folgende Arbeiten:

  • Entstopfen von Abwasserleitungen bis zur Hauptleitung
  • Geschirrspüler reparieren
  • Fensterläden-Reinigung, die ohne Gerüst gefährlich ist

Die Wohnung ist am letzten Tag des Monats abzugeben. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich dieser Termin auf den nächsten Werktag.

Die Wohnung ist nach ortsüblichem Gebrauch bis 12:00 Uhr abzugeben.